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Von Luka Scuric


Sichtbarkeit in KI-Systemen wirft für Kanzleien eine berechtigte Frage auf: Was davon ist berufsrechtlich überhaupt zulässig? Die Antwort fällt beruhigender aus, als viele erwarten. Seriöse KI-Sichtbarkeit und anwaltliches Berufsrecht widersprechen sich nicht, sie verlangen im Kern dasselbe.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Für konkrete Fragen zur eigenen Außendarstellung ist die zuständige Rechtsanwaltskammer der richtige Ansprechpartner.
Der gemeinsame Nenner: Sachlichkeit
Anwaltswerbung muss sachlich und berufsbezogen unterrichten. Genau darauf zahlt GEO ein. KI-Systeme übernehmen keine Superlative, sondern überprüfbare Aussagen. Ein Satz wie „die beste Kanzlei der Region“ ist berufsrechtlich angreifbar und für ein Sprachmodell zugleich wertlos, weil er keine Information enthält.
Was funktioniert, ist die nüchterne Darstellung von Fakten: Rechtsgebiete, Erfahrung, Vorgehen, Fristen, Abläufe. Dieselben Inhalte, die berufsrechtlich unproblematisch sind, sind auch die, die zitiert werden.
Keine irreführenden Angaben
Angaben über die eigene Kanzlei müssen zutreffen. Das betrifft Bezeichnungen wie Fachanwaltstitel oder Spezialisierungen ebenso wie Aussagen über Erfahrung und Erfolge. Wer sich in einem Bereich als spezialisiert darstellt, muss diese Spezialisierung auch belegen können.
Für KI-Sichtbarkeit gilt dasselbe aus praktischen Gründen. Widersprüchliche oder aufgeblähte Angaben erzeugen genau die Unsicherheit, die dazu führt, dass ein Modell lieber einen anderen Namen nennt.
Erfolge und Bewertungen
Erfolge dürfen sachlich dargestellt werden, solange kein unzulässiger Rückschluss auf künftige Ergebnisse nahegelegt wird. Bewertungen sind zulässig, wenn sie echt sind und nicht selektiv geschönt werden.
Seit 2022 ist ausdrücklich geregelt, dass gefälschte oder erkaufte Bewertungen unzulässig sind. Das gilt für jede Branche, für Kanzleien wiegt der Reputationsschaden allerdings besonders schwer. Eine einzige echte, namentlich zuordenbare Stimme ist mehr wert als zwanzig anonyme.
Warum Erfolgsgarantien ausgeschlossen sind
Kein Anbieter kann garantieren, was ein KI-System auf eine bestimmte Anfrage ausgibt. Die Modelle sind nicht deterministisch, die Datengrundlage verändert sich laufend, und niemand von außen hat Zugriff auf die Gewichtung.
Unabhängig davon wären solche Garantien im anwaltlichen Umfeld auch dann problematisch, wenn sie technisch möglich wären. Wer Ihnen eine feste Nennung zusichert, verspricht etwas, das er nicht kontrolliert.
Woran Sie einen seriösen Dienstleister erkennen
Er beschreibt, welche Arbeit er leistet, nicht welches Ergebnis er garantiert. Er dokumentiert den Ausgangszustand, bevor er etwas verändert. Er legt offen, welche Quellen und Verzeichnisse er bearbeitet. Und er sagt Ihnen, wann etwas nicht funktioniert hat.
Umgekehrt sind feste Zusagen über Platzierungen, undurchsichtige Methoden und der Verzicht auf jede Messung Warnsignale, unabhängig davon, wie überzeugend sie vorgetragen werden.
Kurz zusammengefasst
Die berufsrechtlichen Anforderungen sind kein Hindernis für KI-Sichtbarkeit, sondern beschreiben ziemlich genau den Weg, der ohnehin am besten funktioniert: sachlich informieren, Angaben konsistent halten, nichts behaupten, was sich nicht belegen lässt.
Häufige Fragen
Darf ich auf meiner Website mit Mandantenstimmen arbeiten?
Grundsätzlich ja, sofern die Stimmen echt sind, die betroffene Person zugestimmt hat und keine Rückschlüsse auf Verfahrensausgänge nahegelegt werden, die sich nicht verallgemeinern lassen. Die Verschwiegenheitspflicht ist dabei besonders zu beachten.
Sind Vergleiche mit anderen Kanzleien zulässig?
Vergleichende Werbung ist eng begrenzt und im anwaltlichen Umfeld heikel. Unproblematisch ist es dagegen, die eigene Arbeitsweise sachlich zu beschreiben, ohne andere abzuwerten.
Was passiert, wenn eine KI etwas Falsches über meine Kanzlei sagt?
Das kommt vor, meist wegen veralteter oder widersprüchlicher Angaben im Netz. Der wirksamste Hebel ist, die zugrunde liegenden Quellen zu korrigieren und die Angaben überall anzugleichen. Ein direkter Eingriff in die Antwort eines Modells ist nicht möglich.
Wer ist im Zweifel zuständig?
Für Fragen zur eigenen Außendarstellung ist die zuständige Rechtsanwaltskammer der richtige Ansprechpartner. Eine kurze Rückfrage dort ist im Zweifel schneller erledigt als eine spätere Auseinandersetzung.






