Information zur Sichtbarkeitsmessung
Wir messen für unsere Kundinnen und Kunden, welche Kanzleien KI-Dienste wie ChatGPT, Google Gemini, Perplexity und Claude empfehlen, wenn Menschen dort nach anwaltlicher Hilfe suchen. In den Antworten dieser Dienste werden auch andere Kanzleien genannt. Vielleicht Ihre.
Weil wir diese Angaben nicht bei Ihnen erhoben haben, informieren wir Sie hier. Das ist unsere Pflicht nach Art. 14 DSGVO.
Wer verantwortlich ist
Luka Scuric, Einzelunternehmen, Leistungen unter der Bezeichnung Jurank
Heinrich-Heine-Straße 8, 46282 Dorsten
kontakt@jurank.de, +49 176 72550210
Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht benannt. Nach unserer derzeitigen Organisation und dem derzeitigen Umfang der Verarbeitung liegen weder die Voraussetzungen des Art. 37 DSGVO noch die des § 38 BDSG für eine Benennungspflicht vor. Wir prüfen das erneut, wenn Umfang, Regelmäßigkeit oder Art der Messungen wesentlich zunehmen.
Welche Daten wir verarbeiten
· Den Namen, so wie das KI-System ihn genannt hat. Das kann der Name einer Kanzlei als Organisation sein oder der Name einer einzelnen Person, etwa bei einer Einzelkanzlei.
· Die Einordnung dazu: ob hinter dem Namen eine beauftragbare Kanzlei steht, ein vom Gericht bestellter Insolvenzverwalter, eine Beratungsstelle oder ein anderer Beruf, in welcher Stadt der Sitz liegt, ob das Insolvenzrecht zum Tätigkeitsgebiet gehört, wie sicher die Zuordnung ist, und ein Satz dazu, was wir gefunden haben und wo. Dazu gehört auch der Fall, dass eine Rechtsanwaltskammer oder eine Behörde öffentlich vor einer Kanzlei dieses Namens warnt. Diese Angabe stammt dann aus der amtlichen Warnung selbst. Eine eigene Bewertung Ihrer Arbeit nehmen wir nicht vor.
· Die Angabe, in welcher Antwort auf welche Frage der Name fiel, und bei welchem KI-Dienst.
Wir behandeln dabei alle diese Namen so, als wären sie personenbezogene Daten, auch wenn ein reiner Firmenname das nicht sein muss. Das ist der strengere Weg.
Was wir nicht dauerhaft verarbeiten
Anschriften, Rufnummern und E-Mail-Adressen. Damit wir sie entfernen können, müssen wir sie einmal verarbeiten: Die Antwort des KI-Systems durchläuft einen Filter, der sie herausnimmt, bevor irgendetwas auf die Festplatte geschrieben wird. Sie werden also kurzzeitig im Arbeitsspeicher verarbeitet und danach nicht gespeichert, nicht weitergegeben und nicht gesichert. Aus unserem Bestand lässt sich niemand anschreiben.
Woher die Angaben stammen
Aus zwei Quellen. Erstens aus den Antworten der oben genannten KI-Dienste: Wir fragen diese Dienste nicht nach Ihnen, sondern stellen Fragen, wie ein Mandatssuchender sie stellen würde, und lesen ab, was die Systeme antworten. Diese Dienste sind öffentlich zugänglich, und ihre Antworten stützen sich ihrerseits auf öffentlich zugängliche Quellen, vor allem auf das, was im Netz über eine Kanzlei steht. Zweitens aus einer kurzen eigenen Recherche im Netz, mit der wir die genannten Namen einordnen. Diese Recherche beantwortet ausschließlich die oben aufgeführten Fragen, also wer oder was hinter einem Namen steht, wo der Sitz liegt, ob das Insolvenzrecht dazugehört und ob eine amtliche Warnung vorliegt. Sie wertet dafür frei zugängliche Quellen aus, vor allem die Website einer Kanzlei, öffentliche Verzeichnisse und die Mitteilungen der Rechtsanwaltskammern. Ausgeführt wird sie von Google Gemini mit eingeschalteter Websuche, dem wir dafür den Namen vorlegen. Darüber hinaus recherchieren wir nichts, insbesondere keine persönlichen Verhältnisse und keine Kontaktdaten. An dieser Stelle stand bis zum 8. Oktober 2026, wir führten keine eigene Recherche durch. Das war ungenau, und wir haben es hier berichtigt.
Auf welcher Rechtsgrundlage
Auf unserem berechtigten Interesse und dem unserer Kundenkanzleien, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Wer wissen will, ob KI-Dienste ihn empfehlen, muss wissen, wen sie stattdessen empfehlen. Es geht um ein Marktbild, nicht um eine Beurteilung einzelner Kanzleien. Unsere Abwägung dazu haben wir schriftlich festgehalten und legen sie auf Anfrage offen.
Wer die Angaben erhält
· Die Kanzlei, für die wir messen. Sie erhält einen Bericht, der nicht veröffentlicht wird. Fremde Namen sind darin in wörtlich zitierten Antworten ersetzt; in einer kurzen Übersicht erscheinen sie nur, wenn die Kanzlei das ausdrücklich und dokumentiert freigegeben hat. Derzeit tut das keine.
· Google LLC, USA (Gemini API). Diesem Dienst legen wir die genannten Namen zur Einordnung vor, also zu der Frage, wer oder was dahintersteckt. Die Einordnung läuft mit eingeschalteter Websuche, Google sucht dafür also mit dem Namen im Netz. Grundlage der Übermittlung ist der Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission zum EU-US Data Privacy Framework vom 10. Juli 2023, ergänzt um das Data Processing Addendum von Google. Eingaben werden nicht zum Training verwendet.
· OpenAI Ireland Ltd. (Irland, mit Verarbeitung auch in den USA), ausschließlich als Ausweichweg, wenn der vorgenannte Dienst nicht erreichbar ist. Grundlage ist das Data Processing Addendum von OpenAI mit den EU-Standardvertragsklauseln der Kommission. Eingaben werden nicht zum Training verwendet.
· Hetzner Online GmbH, Deutschland, als Betreiber des Servers, auf dem wir speichern. Darüber besteht ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
Weitere Empfänger gibt es nicht. Wir veröffentlichen Ihren Namen nicht und verkaufen ihn nicht. Zur Klarstellung, weil beides leicht verwechselt wird: Unsere Messfragen gehen an ChatGPT, Google Gemini, Perplexity und Claude, sie enthalten aber keine Namen Dritter. Ihr Name entsteht erst in deren Antwort und wird von uns ausschließlich an den oben genannten Dienst zur Einordnung weitergegeben, nicht an die übrigen.
Eine Kopie der genannten Garantien, also des Angemessenheitsbeschlusses, der Standardvertragsklauseln und der Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung, stellen wir Ihnen auf Anfrage zur Verfügung. Eine formlose Nachricht an kontakt@jurank.de genügt.
Wie lange wir speichern
Das Rohmaterial einer Messung löschen wir sechs Monate nach der Messung, einschließlich unserer Sicherungskopien. Berichte bewahren wir zwei Jahre auf. Was darüber hinaus bleibt, sind zusammengefasste Zahlen ohne Namen.
Warum wir Sie nicht einzeln anschreiben
Art. 14 DSGVO verlangt grundsätzlich, dass wir Sie innerhalb eines Monats unterrichten. Wir tun das über diese öffentliche Seite statt mit einer Nachricht an Sie persönlich, und berufen uns dabei auf die Ausnahme in Art. 14 Abs. 5 lit. b DSGVO. Der Grund: Um Sie anzuschreiben, müssten wir erst Ihre Kontaktdaten ermitteln, also mehr über Sie erheben als wir für die Messung brauchen und als wir speichern wollen. Welche Namen eine Messung nennt, wechselt zudem von Monat zu Monat. Die Verarbeitung selbst ist von geringem Gewicht: nur der berufliche Name und die Einordnung, keine Kontaktdaten, keine Bewertung, keine Veröffentlichung, Löschung nach sechs Monaten. Diese Seite ist dauerhaft erreichbar und aus unserer Datenschutzerklärung verlinkt.
Keine automatisierte Entscheidung, kein Profiling
Eine ausschließlich automatisierte Entscheidung im Sinne von Art. 22 DSGVO findet nicht statt. Wir bilden kein Profil über Sie, bewerten Sie nicht und treffen über Sie keine Entscheidung, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet. Die Einordnung in Kanzlei, Insolvenzverwalter oder Beratungsstelle ist eine Zuordnung zu einer Berufsgruppe, keine Bewertung.
Ihre Rechte
Sie können der Verarbeitung jederzeit widersprechen, Art. 21 Abs. 1 DSGVO. Das Gesetz sieht dort vor, dass Sie Gründe aus Ihrer besonderen Situation nennen, und wir dürfen dem nur dann nicht nachkommen, wenn zwingende schutzwürdige Gründe auf unserer Seite überwiegen. Wir machen es uns und Ihnen einfacher und verzichten freiwillig auf beides: Wir fragen nicht nach Gründen und prüfen Ihren Widerspruch nicht nach, und wir machen keine zwingenden schutzwürdigen Gründe dagegen geltend. Jede formlose Nachricht genügt. Das ist eine freiwillige Zusage, die über das hinausgeht, was Art. 21 Abs. 1 verlangt, und wir halten sie hier ausdrücklich fest, damit Sie sich darauf berufen können.
Nach einem Widerspruch entfernen wir Ihren Namen aus unseren gespeicherten Antworten und Auswertungen, er erscheint in keinem künftigen Bericht, und wir nehmen ihn bei künftigen Messungen nicht wieder auf. Eine Ausnahme müssen wir dabei offenlegen: Wir führen Ihren Namen zusammen mit dem Datum Ihres Widerspruchs auf einer Sperrliste weiter. Ohne diese eine Angabe könnten wir Ihren Widerspruch bei der nächsten Messung nicht beachten, er wäre also wirkungslos. Diese Sperrliste enthält nichts außer Name, Datum und Herkunft des Widerspruchs, sie dient allein dazu, Sie künftig auszunehmen, und sie beruht auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Wir führen sie, solange wir diese Messungen durchführen, und löschen sie, sobald wir sie einstellen oder sobald Sie uns darum bitten; dann verschwindet Ihr Name auch aus unserem internen Nachweis über den Widerspruch. Bitten Sie uns darum, können wir Ihren Widerspruch allerdings künftig nicht mehr beachten, und darauf weisen wir Sie dann noch einmal hin. Zwei Dinge erreichen wir dabei nicht sofort, und das sagen wir lieber, als es zu verschweigen: In unseren eigenen Sicherungskopien kann Ihr Name noch kurze Zeit stehen, längstens 14 Tage, danach laufen diese Stände von selbst aus. Und Berichte, die wir vor Ihrem Widerspruch bereits versandt haben, können wir nicht zurückholen; wir teilen der betroffenen Kanzlei aber mit, dass Ihr Name gelöscht wurde und nicht weiterverwendet werden darf.
Ebenso haben Sie das Recht auf Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17) und Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18) sowie das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren (Art. 77). Für uns zuständig ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestraße 2–4, 40213 Düsseldorf. Ein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO besteht hier nicht, und wir sagen das lieber, als es unerwähnt zu lassen: Dieses Recht setzt voraus, dass die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung oder auf einem Vertrag mit Ihnen beruht. Beides trifft hier nicht zu, die Grundlage ist unser berechtigtes Interesse. An dieser Stelle stand bis zum 9. Oktober 2026 auch Art. 20; das war zu weit gefasst, und wir haben es berichtigt.
So erreichen Sie uns
Schreiben Sie an kontakt@jurank.de oder an die oben genannte Anschrift. Hilfreich, aber nicht erforderlich, ist der Betreff „Widerspruch Sichtbarkeitsmessung”. Ein Widerspruch ist auch ohne diesen Betreff und in jeder anderen Form wirksam. Wir antworten innerhalb eines Monats, in der Regel schneller.
